- 4142 - 1321. o. T. o. O. Heinrich, Bischof von Breslau, befiehlt dem Prior des Mathiasstiftes und anderen, da der Abt M(ichael?) vom Sandstift die Brüder C. und H. nicht wieder ins Kloster aufnehmen wolle, obgleich sie darum bitten und der Bischof ihn durch einige Domherren hat ersuchen lassen, den Abt nunmehr aufzufordern, dass er sie bis zu einem bestimmten Termin aufnehme oder vor ihm, dem Bischofe, zur Rechtfertigung erscheine. Formelbuch des Arnold von Protzan ed. Wattenbach (Cod. dipl. Siles. V), S. 30/31. Diese sowie die folgende Urkunde haben hier ihre Stelle lediglich aus dem Grunde gefunden, weil sie mit Reg. 4144 im Zusammenhang stehen. Bischof Heinrich kann daher auch nicht der Aussteller sein, sondern das Domkapitel während der Sedisvakanz. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |